Informationen betreffend Lockerungen ab 03.06.2020

Liebe Schüler*innen,
sehr geehrte Eltern!

Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude/am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden.

Im Gegenstand Musikerziehung ist Singen wieder generell erlaubt.
Auf die Hygienevorschriften ist Rücksicht zu nehmen.

Veranstaltungen wie Maturafeiern, Schulabschlussfeste usw. können an den Schulen durchgeführt werden, wenn dabei die geltenden Regelungen des Gesundheitsministeriums beachtet werden:
Bis 30. Juni sind gemäß COVID-19-Lockerungsverordnung Veranstaltungen bis zu 100 Personen möglich. Mit 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 500 Personen zulässig.

Die folgenden Hygienemaßnahmen sind weiterhin zu beachten:

  • Abstand halten. Zwischen den Personen soll eine Distanz von mindestens 1 Meter eingehalten werden.
  • Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt ganz besonders beim Betreten des Schulgebäudes und vor dem Essen.
  • Regelmäßig Lüften. Unterrichtsräume sollten zumindest in den Pausen gut gelüftet werden, wenn möglich auch dazwischen.

Schulleiter
Dr. Bernd Langensteiner