Informationen betreffend Lockerungen ab 03.06.2020
Liebe Schüler*innen, sehr geehrte Eltern! Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude/am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden. Im Gegenstand Musikerziehung ist Singen wieder generell erlaubt. Auf die Hygienevorschriften ist Rücksicht zu nehmen. Veranstaltungen wie Maturafeiern, Schulabschlussfeste usw. können an den Schulen durchgeführt werden, wenn dabei die geltenden weiterlesen…