Aktuelles Gerät & Eigenanteil
Ablauf
Befreiung vom Eigenanteil
Garantie & Versicherung
Was leistet die Schule zusätzlich?
Durch die einheitliche Ausstattung können wir gewährleisten, dass Ihrem Kind jederzeit Ersatzgeräte zur Verfügung stehen. Die zentrale Verwaltung der Geräte stellt sicher, dass die für den Unterricht erforderliche Software installiert ist und Sicherheitsregeln gelten, die das Notebook und Ihr Kind schützen. Diese Verwaltung wird in der IKT-Schulverordnung (BGBl. II Nr. 382/2021) vorgeschrieben. Sie verlieren dabei nicht die Administrator-Berechtigung für das Gerät.
Praktische Hinweise
- Aufgeladen in den Unterricht. Bitte achten Sie darauf, dass das Gerät morgens vollständig geladen ist.
- Transport im Rucksack. Im Notebookfach des Schulrucksacks ohne Getränke. Eine eigene Notebooktasche neben dem Rucksack ist die häufigste uns bekannte Verlustursache.
- Probleme sofort melden. Wenn etwas nicht funktioniert oder Ihr Kind überfordert wirkt, schreiben Sie kurz an it-support@brgenns.ac.at.
- Nach 4 Jahren. Am Ende der Geräte-Laufzeit muss das Notebook aus dem Gerätemanagement der Schule herausgelöst werden — andernfalls wird es unbrauchbar.