Für Eltern · 1. Klassen

Geräteinitiative — Schul-Notebook in der 1. Klasse.

Im Rahmen der Digitalen Schule des Bundes erhält jede Schülerin und jeder Schüler in der 1. Klasse ein einheitliches Notebook. Die Geräte werden zentral verwaltet, sind vier Jahre garantiebewehrt und gehen nach Zahlung des Eigenanteils in den Besitz Ihres Kindes über.

Aktuelles Gerät & Eigenanteil

Lenovo ThinkPad V14 Gen4 AMD — 14" Full-HD, AMD Ryzen 3-7320U, 8 GB DDR4, 256 GB SSD.
Eigenanteil: EUR 126,05 (Schuljahr 2025/26). Das Notebook geht nach Zahlung in Ihren Besitz über.

Ablauf

  1. Erhalt der AVB- und Zahlungsinformation am Elternabend / Elternsprechtag der 1. Klassen.
  2. Akzeptieren der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) unter prs.digitaleslernen.gv.at.
  3. Bezahlung des Eigenanteils oder Antrag auf Befreiung.
  4. Ausgabe des Geräts in der Schule, sobald die Geräte eingelangt sind.

Befreiung vom Eigenanteil

Eine Befreiung ist möglich, wenn ein Geschwisterkind im gleichen Haushalt im Vorjahr eine Beihilfe bezogen hat, der Haushalt Mindestsicherung / Sozialhilfe / Ausgleichszulage / Notstandshilfe bezieht oder eine Befreiung von Rundfunkgebühren vorliegt. Aktuelle Bedingungen: digitaleslernen.oead.at/befreiung.
Antragsfrist: 10. Juli des laufenden Schuljahres.

Garantie & Versicherung

Die Geräte haben vier Jahre Garantie über Cancom a+d IT Solutions GmbH. Im Schadensfall melden Sie sich bitte direkt bei Cancom; nach Erhalt der Bestätigung leiten Sie diese an it-support@brgenns.ac.at weiter, damit ein Leihgerät bereitgestellt werden kann.
Eine separate Versicherung gegen Verlust oder Diebstahl ist nicht inkludiert — Sie können diese privat abschließen.

Was leistet die Schule zusätzlich?

Durch die einheitliche Ausstattung können wir gewährleisten, dass Ihrem Kind jederzeit Ersatzgeräte zur Verfügung stehen. Die zentrale Verwaltung der Geräte stellt sicher, dass die für den Unterricht erforderliche Software installiert ist und Sicherheitsregeln gelten, die das Notebook und Ihr Kind schützen. Diese Verwaltung wird in der IKT-Schulverordnung (BGBl. II Nr. 382/2021) vorgeschrieben. Sie verlieren dabei nicht die Administrator-Berechtigung für das Gerät.

Praktische Hinweise

  • Aufgeladen in den Unterricht. Bitte achten Sie darauf, dass das Gerät morgens vollständig geladen ist.
  • Transport im Rucksack. Im Notebookfach des Schulrucksacks ohne Getränke. Eine eigene Notebooktasche neben dem Rucksack ist die häufigste uns bekannte Verlustursache.
  • Probleme sofort melden. Wenn etwas nicht funktioniert oder Ihr Kind überfordert wirkt, schreiben Sie kurz an it-support@brgenns.ac.at.
  • Nach 4 Jahren. Am Ende der Geräte-Laufzeit muss das Notebook aus dem Gerätemanagement der Schule herausgelöst werden — andernfalls wird es unbrauchbar.

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